14.02.2019 Aktuelles aus der Immobilienbranche

Zurück zur Übersicht

Wer haftet bei Schlüsselverlust?

Verlorene oder gestohlene Schlüssel verursachen laut der VdS Schadenverhütung einen jährlichen Schaden von fast 100 Millionen Euro. Insbesondere der Verlust von Generalschlüsseln, zum Beispiel für Schließanlagen, kann schnell eine fünfstellige Schadenssumme verursachen.

Fahrlässigkeit entscheidet
Ob der Mieter für den Verlust des Schlüssels haften muss, ist von Situation zu Situation verschieden. Wird der Schlüssel aus dem Auto gestohlen, hat der Mieter seine Obhutspflicht verletzt und muss zahlen, entschied das Kammergericht Berlin (8 U 151/07). Zahlen muss der Mieter auch, wenn er den Schlüssel mit der Post versendet und dieser verloren geht. Das Amtsgericht Brandenburg begründete seine Entscheidung damit, dass der Mieter seine Bringschuld nicht erfüllt hat (31 C 32/14). Zugunsten des Mieters entschied hingegen das AG Ahrensburg. Ihm wurde der Schlüssel aus dem Schließfach des Krankenhauses gestohlen (47 C 1171/09).

Versicherungen überprüfen
Die Verbraucherzentrale empfiehlt zu überprüfen, ob und in welcher Höhe die private Haftpflichtversicherung Schlüsselverluste absichert. In einigen Fällen empfiehlt sich sogar eine Zusatzversicherung. Wohnungsschutzbriefe bieten in der Regel nur geringfügigen Schutz: Hier zahlt die Versicherung zwar den Schlüsseldienst, jedoch nicht den Austausch einer Schließanlage.

Aktueller Beitrag

Immobilien

22.10.2026

Jetzt neu: Zinshaus/Renditeobjekt zum Kauf in Borken

Zur Kapitalanlage: Zwei Wohn- und Geschäftshäuser Baujahr 1936 und Baujahr 1978, beide saniert, mit großem Parkplatz im Zentrum von Borken Zwei sehr gepflegte Wohn- und Geschäftshäuser mit insgesamt 12 Einheiten und einem großzügigen Parkplatz mit 15 Stellplätzen. Weitere Informationen finden Sie im Exposé.

weiterelesen

Zurück zur Übersicht