Niessing Immobilien Wir sind kompetent, diskret und zuverlässig! 

Willkommen bei Niessing Immobilien, DER ersten Adresse für Kunden, die eine Immobilie in Coesfeld und Umgebung kaufen, verkaufen und verwalten möchten.

Unser Tätigkeitsfeld umfasst sowohl den Verkauf und die Vermietung von Bestandsimmobilien, als auch die Projektierung und Vermittlung von Grundstücken. Neben den klassischen Wohnimmobilien können Sie sich auch im Bereich der landwirtschaftlichen Immobilien und Ackerflächen auf uns verlassen.

Außerdem bieten wir Ihnen eine fundierte Beratung im Bereich der Wertermittlung, Stärken- und Schwächenanalyse von Bestandsimmobilien sowie Betreuung von Käufern und Verkäufern.

Immobilien-NewsAktuelle Neuigkeiten von Niessing Immobilien in Coesfeld

05Februar

Kommunale Wärmeplanung: Was Eigentümer beachten sollten

Fernwärme wird in zentralen Heizkraftwerken produziert, die häufig eine Kombination aus fossilen Brennstoffen, Biomasse und regenerativen Energien nutzen. Diese Energie läuft durch Fernwärmenetze. Derzeit werden bundesweit rund 16 Prozent der deutschen Wohnungen mit Fernwärme beheizt. Welche Gebäude künftig mit Fernwärme beheizt werden können, ist Gegenstand der kommunalen Wärmeplanung, die alle Kommunen vornehmen müssen. Einige Kommunen wie beispielsweise Bonn haben ihre fachliche Wärmeplanung bereits abgeschlossen. Rechtsfolgen daraus ergeben sich allerdings erst, wenn im Rahmen der Planung konkrete Gebiete als fernwärmetauglich ausgewiesen sind. Dies berichtet der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE). (mehr …)

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29Januar

BG-Urteil: Untervermietung darf kein Instrument zur Gewinnerzielung sein

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seiner aktuellen Entscheidung zur Untervermietung den Mieterschutz deutlich gestärkt, das meldet der Deutsche Mieterbund (DMB). Der BGH stellt klar, dass das gesetzliche Recht auf Untervermietung nicht dazu missbraucht werden darf, auf Kosten von Untermietenden erhebliche Gewinne zu erzielen oder die Mietpreisbremse zu umgehen. (mehr …)

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22Januar

Hausordnung vs. Helau: Was an Karneval rechtlich gilt

Mieter und Vermieter müssen in den Karnevalshochburgen während der fünften Jahreszeit einige Besonderheiten etwa bei den Ruhezeiten und möglichen Schäden beachten. Darauf weist der Immobilienverband Deutschland IVD West, hin. (mehr …)

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