31.12.2023 Aktuelles aus der Immobilienbranche

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Frohes neues Jahr!

Liebe Kunden und Geschäftspartner,

der Jahreswechsel ist ein guter Zeitpunkt, um Ihnen noch einmal für Ihre Treue und die gute Zusammenarbeit im vergangenen Jahr zu danken. Wir freuen uns darauf, im nächsten Jahr wieder Teil Ihrer spannenden Projekte zu sein.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Jahreswechsel und einen guten Rutsch ins Jahr 2024. Für das neue Jahr wünschen wir Ihnen alles Gute!

 

Zu Neujahr

Will das Glück nach seinem Sinn
Dir was Gutes schenken,
Sage Dank und nimm es hin
Ohne viel Bedenken.

Jede Gabe sei begrüßt,
Doch vor allen Dingen:
Das, worum du dich bemühst,
Möge dir gelingen.

Wilhelm Busch (1832 – 1908)

 

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25.12.2025

Jahresende: Verjährung von Ansprüchen kann für Wohnungseigentümergemeinschaften teuer werden

Wohnungseigentümergemeinschaften, die noch offene Forderungen aus dem Jahr 2022 haben, sollten schnell aktiv werden, rät der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE). Am 31. Dezember 2025 verjähren viele Forderungen, die im Jahr 2022 fällig geworden sind; das betrifft auch Hausgeldrückstände.

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