17.10.2019 Aktuelles aus der Immobilienbranche

Zurück zur Übersicht

WEG kann Vermietung an Feriengäste nicht verbieten

Eine Hausbewohnerin einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) vermietete ihre Wohnung regelmäßig an Feriengäste. Dies war laut Teilungserklärung auch ausdrücklich erlaubt, missfiel jedoch den anderen Eigentümern.

Der Fall: WEG stimmt gegen Kurzzeitvermietung
In einer Eigentümerversammlung stimmten alle Teilnehmer, außer der betroffenen Wohnungseigentümerin, gegen die Kurzzeitvermietung. Laut Teilungserklärung reicht eine Mehrheit von 75 Prozent für eine Entscheidung aus. Die Eigentümerin, die ihre Wohnung regelmäßig tage- oder wochenweise vermietete, zog daraufhin vor Gericht und bekam letztendlich vor dem Bundesgerichtshof (BGH) Recht.

Das Urteil: Änderung der Zweckbestimmung bedarf Einstimmigkeit
Die Vermietung an Kurzzeitgäste gehört laut BGH-Urteil zur Zweckbestimmung einer Eigentumswohnung und darf somit nicht per Mehrheitsbeschluss geändert werden. Um ein solches Verbot durchzusetzen, bedarf es der Zustimmung aller Eigentümer einer WEG. Dieser Beschluss dient vor allem dem Schutz der Minderheit.

Sofern die Wohnung jedoch überbelegt ist, Störungen durch Lärmbelästigung oder Verstöße gegen die Hausordnung auftreten, könnten die anderen Eigentümer auf Unterlassung der Kurzzeitvermietung klagen. [Az.: V ZR 112/18]

Aktueller Beitrag

Immobilien

18.07.2025

Jetzt neu: Haus zum Kauf in Coesfeld

Top gepflegtes EFH mit allem Komfort, bestehend aus zwei Gebäudeteilen, mit Einliegerwohnung und romantischem Garten in zentrumsnaher Lage EFH bestehend aus kernsanierter Bestandsimmobilie und angebauten Neubau-Wohnhaus. Die ELW m. Keller befindet sich im EG der Bestandsimmobilie, die Hauptwohnung im EG des Neubaus und über das gesamte DG. ELW: 51 m² 2 Zimmer. Haus: 162 m². […]

weiterelesen

Zurück zur Übersicht