02.03.2023 Aktuelles aus der Immobilienbranche

Zurück zur Übersicht

Preisbremsen: Das gilt ab März

Seit dem 1. März gelten die Preisbremsen für Erdgas und Wärme und auch der Strompreis wird gedeckelt. Die Preisbremsen gelten rückwirkend für Januar und Februar und sollen dabei helfen, die Bürger zu entlasten. Ein Überblick.

Was gilt nun?

Für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr sowie für Vereine beträgt der Gaspreispreisdeckel 12 Cent pro Kilowattstunde. Für Fernwärme beträgt der gedeckelte Preis 9,5 Cent je Kilowattstunde. Zudem beträgt die Mehrwertsteuer auf Gas zwischen dem 1.10.2022 und 31.3.2024 sieben statt 19 Prozent.

Eine Strompreisbremse soll dazu beitragen, dass die Stromkosten insgesamt sinken. Der Strompreis wird für private Verbraucher sowie kleine Unternehmen bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr. Nur für den übrigen Verbrauch, der darüber hinausgeht, muss dann der reguläre Marktpreis gezahlt werden.

Verbraucher werden automatisch entlastet – entweder über die Abrechnung ihres Energieversorgers oder über die Betriebskostenabrechnung ihrer Vermieter.

Warum Energie sparen trotzdem sinnvoll ist

Die Gaspreisbremse gilt – wie auch der gedeckelte Strompreis – für ein Kontingent von 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs. Für den restlichen Verbrauch muss der normale Marktpreis gezahlt werden. Deshalb lohnt sich Energiesparen auch weiterhin. Bei Personen, die gerade umgezogen sind, wird nicht die eigene Vorjahresrechnung zugrunde gelegt, sondern der Energieverbrauch der neuen Wohnung.

 

Aktueller Beitrag

Immobilien

18.07.2025

Jetzt neu: Haus zum Kauf in Coesfeld

Top gepflegtes EFH mit allem Komfort, bestehend aus zwei Gebäudeteilen, mit Einliegerwohnung und romantischem Garten in zentrumsnaher Lage EFH bestehend aus kernsanierter Bestandsimmobilie und angebauten Neubau-Wohnhaus. Die ELW m. Keller befindet sich im EG der Bestandsimmobilie, die Hauptwohnung im EG des Neubaus und über das gesamte DG. ELW: 51 m² 2 Zimmer. Haus: 162 m². […]

weiterelesen

Zurück zur Übersicht