29.09.2022 Aktuelles aus der Immobilienbranche

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Deutscher Bundestag verschiebt Zertifizierung für Immobilienverwalter

Wohnungseigentümer haben nun erst ab Dezember 2023 einen Anspruch auf einen zertifizierten Immobilienverwalter – ein Jahr später als vorgesehen. Der Bundestag stimmte der Verschiebung nun endlich zu.

Engpässe bei der Zertifizierung

Schon länger zeichnete sich ab, dass nicht alle Zertifizierungswilligen bis zum 1. Dezember 2022 eine Prüfung vor den Industrie- und Handelskammern (IHK) hätten ablegen können. Somit hätte es zu einer Klagewelle wegen Wettbewerbsverzerrung oder zur Beschlussanfechtung bei Beauftragung eines nichtzertifizierten Verwalters durch die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) kommen können. Dies berichtet unter anderem der Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V. (VDIV Deutschland).

Der VDIV Deutschland hat daher, wie der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), das Bundesministerium der Justiz (BMJ) gebeten, eine zeitliche Verschiebung der Zertifizierung zu prüfen, um eine Entzerrung der Situation zu ermöglichen. Dem wurde nun zugestimmt.

Hintergrund der Regelung

Im Zuge der der Reform des Wohnungseigentumsrecht zum Dezember 2020 haben Wohnungseigentümer Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter als Teil der ordnungsgemäßen Verwaltung ab dem 1. Dezember 2022. Als zertifizierter Verwalter gilt, wer durch eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer nachgewiesen hat, dass er über die rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt, die für die Tätigkeit als Verwalter notwendig sind.

 

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