01.02.2024 Aktuelles aus der Immobilienbranche

Zurück zur Übersicht

Betriebskosten in Deutschland steigen um 5 Prozent

Mieterinnen und Mieter mussten im Jahr 2022 im Durchschnitt 2,28 Euro/qm/Monat für Betriebskosten zahlen. Die Betriebskosten in Deutschland sind im Jahr 2022 im Vergleich zum Abrechnungsjahr 2018 um 5 Prozent gestiegen, so der aktuelle Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes e.V.

Regionale Unterschiede sind groß

Insbesondere bei den Betriebskostenpositionen Grundsteuer, Wasser/Abwasser oder Müllbeseitigung ergeben sich regional bzw. lokal teilweise erhebliche Preisunterschiede. Das gilt auch für Heizkosten und Warmwasser. Die Kosten für Heizung und Warmwasser liegen im Abrechnungsjahr 2022 im Durchschnitt bei 1,07 Euro/qm/Monat, in der Spitze bei 1,82 Euro/qm/Monat. Wie hoch diese Kosten ausfallen, hängt vor allem von klimatischen Einflüssen, dem energetischen Zustand der Immobilie und den starken Preisunterschieden zwischen Heizöl, Fernwärme und Gas ab. Auch die Preisgestaltung der einzelnen Gas- und Fernwärmeversorger sorgt für unterschiedlich hohe Kosten.

Die Auswertung basiert auf dem BetriebskostenCheck, der von der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online entwickelt wurde. Er zeigt deutliche Steigerungen bei den Kosten für Heizung und Warmwasser, Hauswartsleistungen und Versicherungen seit dem letzten Betriebskostenspiegel 2018.

Sparpotenzial bei verbrauchsabhängigen Positionen

Co2online sieht das größte Sparpotenzial bei den verbrauchsabhängigen Positionen wie Heizung, Warmwasser und Wasser. Durch sparsames Verhalten sollen Mieter ihren Verbrauch und somit ihre Kosten deutlich senken können. In einem durchschnittlichen Haushalt entfallen 71 Prozent des Energieverbrauchs auf die Raumwärme. Die Erwärmung von Wasser verbraucht 15 Prozent der gesamten Energie. 14 Prozent sind es beim Stromverbrauch.

Aktueller Beitrag

News

11.06.2026

Sommerlicher Wärmeschutz: Das müssen Wohnungseigentümer beachten

Anlässlich des Hitzeaktionstags am 11. Juni 2026, der unter dem Schwerpunktthema „Gemeinsam vorsorgen gegen Extremhitze“ steht, informiert der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE), wie sich Maßnahmen des Hitzeschutzes bei Bestandsgebäuden umsetzen lassen und was Wohnungseigentümer hierbei beachten müssen. In fast allen Fällen muss die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) über die Maßnahme beschließen.

weiterelesen

Zurück zur Übersicht